Gesetzgebungs- und Regulierungsberatung

Die Kanzlei bietet Beratung im Bereich des Verfassungs- und öffentlichen Rechtsan. Dabei nutzt die Kanzlei die umfangreiche Erfahrung von Prof. Ph.D. Mariusz Jabłoński, einen anerkannten Vertreter der Lehre aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. 

Die Beratung der Kanzlei umfasst insbesondere: 

  • Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und umfassenden Gesetzesstrategien, 
  • Begutachtung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsakten in konkreter Phase des Gesetzgebungsprozesses, 
  • Begutachtung von Verträgen und Rechtsakten im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, dem EU-Recht und dem Völkerrecht, 
  • Beratung und Erstellen von Strukturen und rechtlichen Grundlagen (interne Gesetze, Satzungen, Verordnungen) für die Funktionsprinzipien lokaler Regierungen und NGO’s, 
  • Vertretung vor öffentlichen Verwaltungsorganen, Verwaltungsgerichten, dem Obersten Verwaltungsgericht, ordentlichen Gerichten, dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht, 
  • Vertretung von Organisationen mit Sozialpartnerstatus während des Gesetzgebungsprozesses im Parlament der Republik Polen 

Zu den Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei zählen insbesondere: 

  • Erstellung umfassender Gesetzeskarte einschließlich gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und anderer Gesetze im Auftrag einer internationalen Industrieorganisation, die die Popularisierung der Verwendung antibakterieller Elemente an öffentlichen Orten ermöglichen, 
  • Konsultationen und Ausarbeitung von Entwürfen gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz eines internationalen Beförderungsunternehmens, der Personenbeförderungen anbietet, vor der Gefahr einer Einschränkung betrieblicher Tätigkeit, die sich aus den bearbeiteten Rechtsakten ergibt, 
  • Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Möglichkeit der Kandidatur und des Amtsantritts durch den Präsidenten der Stadt Łodź, 
  • Vorbereitung einer vom Business Center Club in Auftrag gegebenen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Hypothekenanleihen und Hypothekenbanken sowie anderer Gesetze, 
  • Vorbereitung und Stellung eines Antrags beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verstaatlichung städtischer Wälder mit der Bundesverfassung der Republik Polen 
  • Begutachtung und Vertretung des Business Center Clubs bei einer gemeinsamen Senatssitzung des Ausschusses für Haushalt und öffentliche Finanzen und des Legislativausschusses zu der vorgeschlagenen Änderung des Bankengesetzes zwecks Umsetzung der Verpflichtung zur Anpassung des Rechtssystems an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2011 (P 7/09). 

 Ansprechpartner: Remigusz Stanek, remigiusz.stanek@mts-legal.pl.