Gerichtsverfahrens

Die Kanzlei bietet die Unterstützung in jeder Phase des Gerichtsverfahrens, wie auch in der vorgerichtlichen Verhandlungsphase und bei der Umsetzung der erlassenen Urteile im Zwangsvollstreckungsverfahren. 

Unsere Beratung konzentriert sich dabei insbesondere auf folgende Bereiche: 

  • Vertretung von Mandanten vor ordentlichen Gerichten, vor dem Obersten Gerichtshof und vor den Schiedsgerichten; 
  • Vertretung von Mandanten vor Verwaltungsgerichten und vor dem Obersten Verwaltungsgericht ; 
  • Vertretung von Mandanten vor dem Verfassungsgerichtshof; 
  • Vertretung von Mandanten in Verhandlungen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens. 

Unsere Erfahrung umfasst insbesondere: 

  • Erwirkung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs, mit dem das Urteils des Berufungsgerichts aufgehoben wurde, in welchem der Zahlungsanspruch einer Entschädigung abgewiesen wurde und nachfolgend Prüfung der Rechtsfrage in der Sache im Einklang mit der Position unserer Kanzlei; 
  • Erwirkung eines Urteils des Berufungsgerichts in Warschau, mit dem die Berufung der Bank in einem Fall abgewiesen wurde, in dem es um die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile aufgrund „toxischer“ Devisenoptionsgeschäfte ging; 
  • Erwirkung eines Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts und Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz (samt Beschlüssen beider Instanzen) im Falle der sogenannten „Blankorechnungen“ in der Bauindustrie; 
  • Erwirkung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs, mit dem das Urteil des Berufungsgerichts bezüglich der Feststellung der Sozialversicherungspflicht in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgehoben wurde; 
  • Vertretung Mandanten im Gerichtsverfahren in Sachen des unlauteren Wettbewerbs (Festlegungen der unerlaubten Marketing- und Logistikgebühren durch Handelsketten: sog. „Regalgebühren“); 
  • Erwirkung eines Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts mit dem das Urteil des Gerichts erster Instanz aufgehoben wurde (samt Beschlüssen beider Instanzen) in einem Karussellverfahren mit einem Streitwert von MPLN 120.  
  • Durchführung von Sicherungsverfahren und Erlangung innovativer Sicherheit gegenüber einem Lebensmittelhersteller; 
  • Vertretung eines Mandanten aus der Recyclingbranche in einem Gerichtsverfahren gegen deutsche Insolvenzverwalter (Abweisung von Gläubigerklagen und Anträgen auf einen Vergleichsversuch, Streitwert von MEUR 1,99); 
  • Vertretung eines Mandanten im Gerichtsverfahren gegen ein Finanzinstitut zwecks Feststellung des Inhalts des Grund- und Hypothekenbuchs (Feststellung des Grundbuchinhalts durch Löschung der zugunsten des Gläubigers eingetragenen Zwangshypothek, sog. actio pauliana), Streitwert ca. PLN 1 Mio.  

Ansprechpartner: Paweł Maniewski, pawel.maniewski@mts-legal.pl, Anna Hrymak-Stanek, anna.hrymak@mts-legal.pl